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Versuchte Definition: Terrasse (Architektur)

Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Terrasse (Gebäude))

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Nutzung

Die Terrasse ist ein Freisitz. Als architektonisches Element schafft sie oft einen Übergang zwischen dem Inneren eines Gebäudes und dem angrenzenden Garten.
Die angrenzenden Räume sind in der Regel mit großen Türen und Fenstern zur Terrasse hin geöffnet.
Die Plattform selbst kann als geschützter Außenbereich gestaltet sein, indem sie teilweise überdacht oder von einer Markise oder einer Pergola beschattet wird.
Der Garten kann sich unmittelbar an die Terrasse anschließen oder sich auf einer tieferen Ebene (bzw. höher gelegenen Ebene bei Hanglage) befinden und über Treppen oder Rampen
mit der Plattform verbunden sein. Die Fläche einer Geländeterrasse kann auch selbst zur Anlage eines Gartens genutzt werden.

 

Terrassen am Schloss Saint-Germain-en-Laye (Frankreich)

Dachterrasse in New York CityDie Terrasse (von lat. terra = Erde, Erdboden) ist eine nicht überdachte Plattform auf oder unter der Erdgeschossebene eines Gebäudes,
die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen ist. Der Unterbau (die Substruktion) von Terrassen erfordert steinerne Stützmauern oder eine Konstruktion aus Beton oder Holz, der Belag kann aus Holz, Beton- oder Natursteinplatten oder anderen Materialien sein.

 

Im übertragenen Sinn werden heute auch Plattformen auf dem Dach (Dachterrassen) oder auf der Ebene eines Obergeschosses als Terrassen bezeichnet, die architekturgeschichtlich korrekte Bezeichnung für letztere ist Söller oder Altan.

 

Auf Bergen oder geeigneten Geländestufen mit guter Fernsicht werden oft spezielle, ebenerdige Aussichtsterrassen angelegt. Als solche werden auch große Plattformen auf Aussichtswarten bezeichnet.

 

Auf der Sonnenseite von Berghütten sind oft hölzerne Terrassen für den gastronomischen Betrieb und zum Sonnenbaden angebaut.

http://de.wikipedia.org/wiki/Terrasse_(Gebäude)

 

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Letzte Änderung am 26. März 2012

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