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Versuchte Definition: Terrasse (Architektur) Aus
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Nutzung Die
Terrasse ist ein Freisitz. Als architektonisches Element schafft sie oft einen
Übergang zwischen dem Inneren eines Gebäudes und dem angrenzenden Garten.
Terrassen am Schloss Saint-Germain-en-Laye (Frankreich)
Dachterrasse in New York CityDie Terrasse (von lat. terra = Erde, Erdboden) ist
eine nicht überdachte Plattform auf oder unter der Erdgeschossebene eines
Gebäudes,
Im übertragenen Sinn werden heute auch Plattformen auf dem Dach (Dachterrassen) oder auf der Ebene eines Obergeschosses als Terrassen bezeichnet, die architekturgeschichtlich korrekte Bezeichnung für letztere ist Söller oder Altan.
Auf Bergen oder geeigneten Geländestufen mit guter Fernsicht werden oft spezielle, ebenerdige Aussichtsterrassen angelegt. Als solche werden auch große Plattformen auf Aussichtswarten bezeichnet.
Auf der Sonnenseite von Berghütten sind oft hölzerne Terrassen für den gastronomischen Betrieb und zum Sonnenbaden angebaut. |
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Letzte Änderung am 26. März 2012 83471 Berchtesgaden, Hansererweg 12 Tel. 0 86 52 / 3314 oder 0 86 52 / 21 02 Email: bitte klicken! |